„Ende 2016 wurde der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) von der Bundesregierung beschlossen. Er fordert von allen hierzulande ansässigen Unternehmen, ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen. Dafür müssen sie nachteilige Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit ermitteln, verhüten und mindern. Genau das haben wir gemacht: Wir haben wir uns intensiv mit den Risiken für Mensch und Umwelt in unseren Lieferketten beschäftigt und Maßnahmen ergriffen, um sie zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren“, erklärt Ralf Hellmann, Geschäftsführer von Dibella.
Mit gutem Beispiel voran
Dibella ist daher bestens auf das ab dem Jahr 2023 geltende Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten vorbereitet. Die Pionierarbeit hat dem Unternehmen nun eine Hauptrolle in einer Praxis-Filmreihe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingetragen. In einem Kurzfilm[1] über das Lieferkettengesetz zeigt Ralf Hellmann, dass sein Unternehmen potenzielle Menschenrechtsrisiken bereits am Anfang der textilen Lieferkette durch den Einsatz von GOTS zertifizierter und OCS-Fairtrade Baumwolle minimiert. Mit diesem Engagement befindet sich Dibella in prominenter Gesellschaft, denn für ein weiteres Praxis-Beispiel hat das Ministerium die BMW-Gruppe ausgewählt.
Nachhaltigkeitswirksam nun auch beim B.A.U.M.
„Wir freuen uns über die Wertschätzung unseres Engagements durch das BMAS und hoffen, anderen Unternehmen hilfreiche Anregungen bieten zu können“, sagt Ralf Hellmann. Für dieses Ziel steht ihm ab sofort noch eine weitere Bühne offen: Dibellas Geschäftsführer wurde vor Kurzem in den Beirat des Netzwerks für nachhaltiges Wirtschaften B.A.U.M. berufen.