Wir übernehmen Verantwortung für Menschen, die an der Produktion unserer Textilien beteiligt sind. Dazu arbeiten wir ausschließlich mit Lieferanten,
die unseren hohen Ansprüchen in Bezug auf Menschenrechte, Umweltschutz und Gesundheit nachweislich gerecht werden.
Neben anerkannten Siegeln ist uns der persönliche Austausch mit unseren Lieferanten wichtig. Denn nur wer Kenntnis hat „wo der Schuh drückt“, kann handeln.
Es ist uns daher ein Kernanliegen, Mitarbeitern die Möglichkeit zu bieten sich bei eventuellen Beanstandungen direkt an uns zu wenden:
Kontaktperson: Frau Michaela Gnass, CSR-Manager, E-Mail: gnass@dibella.de, Telefon: +49 (0) 2871 2198-63
Datensammlung strukturiert nach
Ergebnis: Integrierte Beschwerdemechanismen/Kommunikationskanäle von allen strategischen Lieferanten liegen durch Abfrage vor. Alle strategischen Lieferanten verfügen über eigene Beschwerdekanäle.
Analyse
1. Bezug zu Dibellas Risikoanalyse herstellen
Ergebnis: Länderbezogene und bereits priorisierte Risiken sind in Bezug zum jeweiligen Beschwerdemechanismus des strategischen Lieferanten gesetzt
Überprüfen der Effektivität durch
* DE = Umsetzung eines Projekts „Inflationsausgleich für Mitarbeitende eines Lieferanten“ im Frühjahr 2024. Ein ausführlicher Bericht folgt.
Ergebnis: Beschwerdemechanismen/Kommunikationskanäle sind auf Effektivität geprüft und beurteilt
Prüfen ob weitere Maßnahmen erforderlich sind
Abhilfe schaffen sowie Zugang zu Wiedergutmachung
Dibella agiert nach dem „Vorsorge“-Prinzip. Dibella initiiert und finanziert Projekte über die gegründete GoodTextiles Stiftung, um sozial und ökologisch positive Effekte zu fördern.
Bsp.: Training Center für Bio Fairtrade Farmer, Schulprojekte zur Förderung von Bildung, Ausgleich von CO2-Emissionen im Dibella Wald, etc. (weitere Informationen unter: www.goodtextiles.org
Zu 1) Kenntnisnahme des nachweislich verursachten Schadens
Zu 2) Austausch/Dialog mit Betroffenen (Reise oder schriftlich)
Zu 3) Erstellen einer Dokumentation (Beschwerdeliste)
Zu 4) Stakeholder und Dibella erarbeiten gemeinsame Abhilfemaßnahmen (Form und Höhe)
Zu 5) Überprüfen, ob Betroffene mit dem Ergebnis einverstanden sind. Ggfls. CAP einleiten.