Ab dem 1. Januar 2023 tritt in Deutschland das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) in Kraft. Ab diesem Stichtag müssen Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in angemessener Weise Verantwortung für ihre komplette textile Lieferkette übernehmen und die Einhaltung zahlreicher ethischer, sozialer und ökologischer Anforderungen gewährleisten. Bereits ein Jahr später wird das Regelwerk auf Betriebe mit 1.000 Mitarbeitern ausgeweitet. Dann haben auch sie dieselben Sorgfaltspflichten zu übernehmen wie die großen Unternehmen.
In der Textilservice-Branche kommt das Gesetz bereits Anfang 2023 bei den international tätigen Mietservice-Konzernen zum Tragen. Ab 2024 sind dann auch größere Unternehmen und Textilservice-Verbünde betroffen. Das ist aber nur reine Theorie. In der Praxis werden nämlich auch kleinere Betriebe adressiert: Sobald eine Wäscherei für eine Hotelkette oder einen Reiseveranstalter mit mehr als 3.000 Mitarbeitern (1.000 ab dem Jahr 2024) tätig ist, greift bei diesen Kunden das LkSG. Was dann geschieht, dürfte mancher Betrieb bereits aus eigener Erfahrung wissen: Die Hotels delegieren ihre Verpflichtungen an den textilen Dienstleister, weshalb eben auch Mietservice-Betriebe jenseits der gesetzlich festgelegten Beschäftigungsgrenzen bestimmte Inhalte liefern müssen.
Mit der Grünen Knopf-Zertifizierung erfüllen wir bereits jetzt alle wichtigen Anforderungen des in Kurzform als Lieferkettengesetz bezeichneten Regelwerks. In den nachfolgenden FAQs gehen wir näher darauf ein.
Das Gesetz soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage dienen. Dazu verpflichtet es Unternehmen einer bestimmten Größe, ihrer menschen- und arbeitsrechtlichen Verantwortung und Sorgfaltspflicht in ihren textilen Lieferketten besser nachzukommen. Mit Entwicklung der ersten GOTS-Fairtrade-Kollektion im Jahr 2011 haben wir die ersten Schritte zur Einhaltung der Menschenrechte eingeleitet und setzen uns seither proaktiv dafür ein.
Das Gesetz erfasst sämtliche Stufen, die zur Herstellung textiler Produkte und zur Erbringung einer Dienstleistung erforderlich sind. Sie beginnt also bei der Gewinnung der Rohstoffe und endet bei der Lieferung an den Endkunden.
Zur Identifizierung der in unseren Lieferländern möglichen Risiken haben wir ein Lieferkettenmanagement etabliert. Dieses bewertet unsere strategischen Lieferanten, die etwa 95 Prozent unseres Umsatzes ausmachen. So wissen wir, dass bei den Produzenten von Fairtrade zertifizierter Bio-Baumwolle die Einhaltung der Menschenrechte von Anfang bis Ende, also vom Feld bis zum Endprodukt, sichergestellt ist. Cotton made in Africa ist eine weitere Baumwollfaser, deren ökologische und sozialen Bedingungen zumindest bis zur Spinnerei zurückverfolgt werden kann.
Deshalb wollen wir die Baumwolle aus Subsahara-Afrika verstärkt einsetzen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz definiert diverse Bedingungen, die zu erfüllen sind.
Das Sorgfaltspflichtengesetz listet unter Abschnitt 1, §2 (Begriffsbestimmungen) die Risiken auf, die in bei den direkten und ggf. auch bei indirekten Lieferanten im Rahmen der Risikoanalyse untersucht werden müssen. Dabei orientiert sich der Gesetzgeber an internationalen Übereinkommen, insbesondere an denen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Innerhalb der Lieferkette müssen folgende Risiken betrachtet werden:
Grundsätzlich gelten die Sorgfaltspflichten für die gesamte Lieferkette, allerdings mit Abstufungen. Im eigenen Unternehmen inklusive verbundene Geschäftsbereiche sowie bei direkten Vertragspartnern gelten die Verpflichtungen zur Durchführung einer Risikoanalyse sowie dem Ergreifen von Präventions- und Abhilfemaßnahmen. Wenn es darüber hinaus Anhaltspunkte für Menschenrechtsverletzungen bei mittelbaren Zulieferern gibt – also bei Firmen, mit denen keine direkten Vertragsverhältnisse bestehen, findet das Gesetz auch dort Anwendung.
Ein großer, unter das Gesetz fallender Abnehmer kann einen kleineren Zulieferer zur Umsetzung von Sorgfaltsprozessen anhalten. Dann sollten wenigstens Risikoanalyse und -bewertung vorgelegt werden können. Wir geben Auskunft über unsere Risikoanalyse und unterstützen Kunden auf Wunsch bei ihrer eigenen textilen Risikoanalyse.
Die Umsetzung des Gesetzes wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert. Mindestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres müssen die betroffenen Unternehmen Ihren Bericht übermitteln, der dann durch die Behörde geprüft wird.
Wir haben schon vor vielen Jahren begonnen, unsere Lieferketten transparent zu machen, Risiken zu identifizieren und zu mindern. Einer der ersten Schritte auf diesem Weg war die Einführung von Textilien aus Fairtrade zertifizierter Bio-Baumwolle. Die Fasern beziehen wir über die indische Baumwoll-Kooperative Chetna Organic. Die weitere Verarbeitung erfolgt in Betrieben, die mit dem Global Organic Textile Standard zertifiziert sind und nach hohen ökologischen und sozialen Standards produzieren. Dadurch ist einerseits der gesamte Entstehungsweg unserer „Bio-Qualitäten“ ab dem Faseranbau nachvollziehbar, andererseits werden Menschen-, Arbeits- und Umweltvorschriften eingehalten. Unsere Objekttextilien aus Fairtrade zertifizierter Bio-Baumwolle übererfüllen damit schon heute die Forderungen des LkSG.
Im nächsten Schritt haben wir unsere strategischen Lieferanten ermuntert, sich nach dem Standard Sustainable Textile Production (STeP) zertifizieren zu lassen. Er stellt umweltfreundliche Herstellungsprozesse und sozialverträgliche Arbeitsbedingungen in textilen Produktionsstätten sicher. Bei der Zertifizierung werden unter anderem das Umwelt-, Arbeitssicherheits- und Qualitätsmanagement, aber die auch menschenrechtliche Situation unserer Produzenten auditiert.
Die Auszeichnung unserer Lieferpartner mit dem STeP-Siegel hat die Grundlage für die nächste von uns avisierte Stufe gelegt: Die Zertifizierung mit dem staatlichen Siegel „Grüner Knopf“. Um dieses zu erhalten, konnten wir über die STeP-Qualifikation unserer Produzenten die vom Siegelgeber geforderten Sozial- und Umweltkriterien in der Fertigung nachweisen. Darüber hinaus wurden wir zu zahlreichen Themen einer verantwortungsbewussten Unternehmensführung und Produktpolitik auditiert. Da die meisten vom Siegelgeber festgeschriebenen Forderungen längst in unserer Firmenphilosophie verankert waren, erhielten wir als eines der ersten Unternehmen bereits im Herbst 2019 die wichtige Auszeichnung mit dem „Grünen Knopf“.
Wir belassen es aber nicht nur bei Zertifikaten und einem Beschwerdemanagement, sondern machen uns selbst bei regelmäßigen Besuchen vor Ort ein Bild von den Betrieben. Unser Code of Conduct, der jeder Lieferantenbeziehung zugrunde liegt, manifestiert unsere Anforderungen an die Einhaltung von Menschen-, Arbeits- und Umweltrechten zusätzlich. Um sicherzustellen, dass diese auch an den Anfängen der Lieferkette eingehalten werden, schließen wir mit unseren Produktionspartnern Verträge ab, in denen die Beschaffung entsprechender Faserrohstoffe geregelt ist. Aus diesem Grund setzen wir auch vermehrt Cotton made in Africa als nachhaltige Baumwoll-Faser ein.
Der höhere Preis für nachhaltige Objektqualitäten zahlt auf die Einhaltung von Sorgfaltspflichten in der textilen Lieferkette ein.
Dibella Kunden sind auf der sicheren Seite!